2012/03/22

20.000 Euro Schmerzensgeld wegen Kindesentzug - Kinder- und Jugendhilfe unter der Lupe

20.000 Euro Schmerzensgeld wegen Kindesentzug...

aufgrund einer Misshandlungsverdächtigung.....

Allmählich scheint sich in Deutschland herumzusprechen, dass die unkontrollierte Macht der Jugendämter und die zwischenzeitlich zunehmenden Generalverdächtigungen auf Misshandlung und Missbrauch, das Elternrecht und die Grundrechte der Kinder aufs Schwerste verletzen. Beratungsstellen, Gutachter, Kliniken und Jugendämter zerstören durch ungerechtfertigte Verdächtigungen und darauf folgende Kindeswegnahmen in ganz Deutschland zunehmend auch völlig intakte Familien. Dieses Urteil ist ein erster Durchbruch und weist die Verantwortlichen in ihre Grenzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und so drücken wir die Daumen, dass das Urteil (hoffentlich) auch in nächster Instanz bestätigt wird:

Zitat: Pressemitteilung des Landgerichtes München I vom 08.01.200:

Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug

(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)

"Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge – und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner’sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den Eltern entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine – wie von den Eltern immer beteuert – beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt.

Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Verletzung ohne weiteres zur Unfallschilderung der Eltern passt. Ein Anhalt für eine Kindesmisshandlung ergab sich nicht. Angesichts dessen hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I in einem gestern verkündeten Urteil die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Hauner’schen Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00 verurteilt, wobei den Eltern jeweils € 5.000,00 und dem Mädchen € 10.000,00 zugesprochen wurden. "

(Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 9 O 20622/06; nicht rechtskräftig)
In der Stadt Mannheim ist einer bulgarischen Staatsbürgerin vom Jugendamt das Kind weggenommen worden. Anstatt der jungen Frau zu helfen, sich aus der erzwungenen Prostitution zu befreien, nutzte das Jugendamt die Gelegenheit um adoptivwillige Eltern glücklich zu machen (unbekannt ist ob das Jugendamt hierfür eine besondere Anerkennung erhalten hat oder erhalten sollte). Eine große Hilfe war dem Jugendamt die Tatsache, dass die Bulgarin der deutschen Sprache kaum mächtig war und die Dolmetscherin auch nicht ganz klar mitteilte, dass sie gerade die Unterschrift unter eine rechtswidrige Adoption setzt.......

Zwischenzeitlich hat das ansässige Amtsgericht und - nach Berufung des Jugendamtes !!! - das OLG Karlsruhe die Rechtswidrigkeit der erzwungenen Adoption und auch die Rechtswidrigkeit des Kindesentzuges festgestellt. Die Mutter hat das Kind als Säugling das letzte Mal gesehen. Jetzt ist es eineinhalb Jahre alt und darf wieder zurück. Dieses herz- und rücksichtslose Jugendamt entdeckt plötzlich eine merkwürdige "Fürsorge" für das Kind. Erst einmal sollen die Pflegeeltern mit dem Kind in ihren wohlverdienten Urlaub fahren, dann soll sich die Mutter in einer vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Bleibe sich aufhalten und erst einmal höchstens 1-3 Mal in der Woche für eine Stunde das Kind sehen...damit es angeblich "behutsam" sich an die Mutter gewöhnen könne....( Eigentlich hat das Jugendamt hier gar nichts (mehr) zu sagen.....denn die Pflegeeltern und das Jugendamt machen sich hier gemäß § 235 StGB strafbar, wenn sie das Kind immer noch mit fadenscheinigen Ausflüchten gegen die gerichtlichen Beschlüsse festhält.)

Wer Jugendämter kennt, weiß, dass dies nur wieder ein neuer Versuch werden kann, der Mutter eine angebliche "Erziehungsunfähigkeit" unterzuschieben und den Pflegeeltern das ungesetzlich entzogene Kind weiter zu erhalten.

Wen wundert es, dass die Deutschen auch nach dem 2. Weltkrieg in den Augen so betroffener Länder noch die "Nazis" sind......Hier ist das bulgarische Konsulat, sowie die bulgarischen Jugendbehörden mehr als schockiert über den hier gezeigten widerrechtlichen Kinderklau.....denn diese haben auch Stellung zu diesem Fall bezogen und Deutschland aufgefordert, das bulgarische Kind der bulgarischen Mutter zurück zu geben.

Die Mutter plant, nachdem sie nahezu zwei Jahre des Aufwachsens ihres Kindes nicht miterleben konnte, auch dieses Jugendamt auf Schmerzensgeld zu verklagen. Auch das Kind, welches laut unserem Grundgesetz den Anspruch hat im Rahmen seiner Familie aufzuwachsen, wird das Jugendamt für seine gestohlene Frühkindheit und den angerichteten psychischen Schaden verklagen.

Aber die bulgarische Mutter ist nicht die einzige junge Mutter, bei der auf Verdacht und rein vorsorglich der Säugling weggenommen wurde.



Auch in der Stadt Ahaus hat das Jugendamt einen Säugling weggenommen, angeblich weil die Mutter psychisch krank sei. Die Sozialpädagogin sieht sich hier selbst in der Lage "psychische" Erkrankungen aufgrund von veralteten Klinikberichten zu diagnostizieren.Es stört sie auch nicht, dass sie sich damit strafbar macht.......

Der Psychologe Prof. Dr. Klenner hingegen stellt fest, dass diese junge Frau eine ganz "normale" Frau ohne jegliche psychische Störungen ist. Nun hofft das Jugendamt noch darauf, dass ihm die Verfahrenspflegerin zur Seite steht und hat erst einmal verboten, dass bei der Beobachtung der Verfahrenspflegerin noch Zeugen mit dabei sind....die könnten ja feststellen, dass die Behauptungen der Verfahrenspflegerin so nicht stimmen.....

2 Kommentare:

  1. Anonymous15:23

    Meine Familie ist Sinti, und wir werden von diesen Terroristen vom Jugendamt Hildesheim seit 1943 verfolgt. Ich floh mit 19 zur USA. Ich moechte gerne von den Jugendaemtern wissen, weshalb man uns, denen von ihnen, geraubten Kinder, dermassen bestraft werden, das wir den Rest unseres Lebens traumatisiert sind und uns nie wie normale glueckliche Menschen entwickeln durften?

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