2012/07/21

Jugendamt München - HILFE!!!! Mein Schulfreund Raphael hat große Angst. Er wurde mit der Polizei von der Schule abgeholt und in ein Heim in München gesteckt. Das Jugendamt Pasing und sein Betreuer haben gesagt das keiner wissen darf wo er jetzt ist. Ich weis auch nicht wie ich ihm jetzt weiter helfen soll.Seinen Eltern habe ich eine cd vom Video geschickt. Wer kann einen tip geben wie man ihm helfen kann. Denn wenn er abhaut dann sezen sie ihn unter Drogen darum traut er sich gar nicht weren. HILFE vielleicht kann eine Zeitung oder fernsehen helfen.


Veröffentlicht am 18.07.2012 von





http://www.youtube.com/watch?v=re6BQpBcevs 
hat numehr weit über 1000 Klicks und ist in diversen Foren im Internet zu finden. 
Dies scheint den Mächtigen nicht zu gefallen: 
Wie mir Raphael's Vater soeben mitteilte, erhielten die Eltern heute eine Aufforderung zu einem Gespräch wegen einem eingeleiteten Betreuungsverfahren gegen [Name von Vater und Mutter]. 

 
Das bedeutet: 
Beide Eltern sollen auf Antrag von "Unbekannt" unter Betreuung gestellt werden. Der Grund ist offensichtlich: Dann können sie kein Sorgerecht zurückerhalten und ohne Zustimmung des Betreuers (Amtsbetreuers) keine Anträge mehr stellen, sind also juristisches Freiwild. Ebenso kann der Amtsbetreuer auf Anregung durch das Jugendamt die Einweisung der Eltern in die Psychiatrie beantragen. 

 
Es muss daher ALLEN Eltern, insbesondere unseren Mitgliedern, (wie auf unserer HP empfohlen und am Parteitag vorgetragen)dringend empfohlen werden, ebenfalls unverzüglich eine sog. Vorsorgevollmacht (vor Einleitung eines solchen Betreungsverfahrens - !) auszufüllen, zu unterzeichnen und über einen Notar einzureichen. NUR in diesem Fall hat man die Möglichkeit, seinen Betreuer in solch einem Fall selbst zu bestimmen. 
Denn die Methode, unliebsame Personen für "unzurechnungsfähig" erklären zu lassen, sobald die Gefahr besteht, dass Korruption im Bereich Politik, Verwaltung und Justiz an die Öffentlichkeit kommt, etabliert sich offensichtlich immer mehr. 
Die Zeit ist reif. Eltern, wacht auf und wehrt Euch! 

 
Zur Info: 
Es kündigt sich hier eine Machtdemonstration ähnlich dem Fall Heller an. (Petra und Aeneas, Bamberg.
http://www.petra-heller.com/JURISTISCHES_Richter_Herbs.151.0.html 
http://www.sueddeutsche.de/bayern/der-fall-heller-und-sohn-chronik-eines-albtraums-1.387191

 
Auch hier in München wird Raphael's Mutter unterstellt, es läge "möglicherweise" ein "Münchhausen-by-proxy-Syndrom" vor. 
Das Amtsgericht München hat die vorläufige Inobhuntnahme bestätigt, Raphael bleibt also in Obhut, d.h. wider seinen Willen seiner Freiheit beraubt. 

 
In der Verhandlung tauchte unvorbereitet ein ca. 2 Monate lang zurückgehaltener Schriftsatz des Gesundheitsamts der LH München auf, gerichtet an das Jugendamt, in welchem die Eltern als vermutlich unzurechnungsfähig dargestellt wurden. Da die Eltern den Inhalt es Schriftsatzes bis dato nicht kannten, konnten sie sich auch nicht auf ihre Verteidigung gegen die dort aufgestellten Behauptungen vorbereiten. Der Rechtsanwalt der Eltern sah sich nicht in der Lage, dem (ZPO-widrigen) Treiben des Richters Dr. Schmid ein Ende zu setzen. 
Die Eltern sollen ihn am kommenden Wochenende unter Begleitung des Heimbetreuers kurz sehen dürfen. Dabei dürfen sie mit Raphael das Thema Essen und Gesundheit nicht ansprechen. Nach Hause darf Raphael nicht. Seine vom Verein Anwalt des Kindes München eV koordinierte Verfahrensbeiständin hat seine Interessen im Gerichtsverfahren nicht vertreten. Die Eltern wurden vom Richter Dr. Schmid im Gerichtssaal zu einem Vergleich aufgefordert, der weiteren Fremdunterbringung von Raphael zuzustimmen. (Siehe auch Bay. Resolution Jugendämter, Seite 3), ebenso einer Begutachtung der Eltern. Es wurde angedeutet, es gäbe sonst keinen Umgang. Der Rechtsanwalt der Eltern befürwortete dies, u.a. mit der Begründung, es gebe sonst keine Umgang und, obwohl keine Fakten gegen die Eltern vorlägen, und falsche Behauptungen durch eidesstattliche Versicherungen weitgehend entkräftet seien, hätte man vor dem OLG ohnehin wenig Chancen, es seien schon viele Menschen unschuldig verurteilt worden. Erst als die Eltern signalisierten, dem Vergleich nicht zustimmten und Rechtsmittel zum OLG einzulegen, wurde ihnen auch bei Nichtzustimmung Umgang in geringem Maße zugestanden und bei Wohlverhalten ein evtl. Gerichtsverfahren zur Umgangsregelung in Aussicht gestellt. 

 Eltern, wacht auf und wehrt Euch am 20 September 2012 Weltkindertag in München Marienplatz um 10 Uhr ist eine Kundgebung gegen die Intoleranz und Behördenwillkür von Seiten der Gerichte und Jugendämter in Deutschland 

http://mafia-jugendamt.blogspot.de/ 

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