2015/07/14

Inobhutnahme eines Kindes – und die vorrangige Entscheidung des Familiengerichts - Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 3. Juni 2015 – 6 A 719/12 - Rehabilitierung nach tiefgreifendem Grundrechtseingriff




Wer Jugendamtberichte liest, erkennt folgendes:
Jugendamtmitarbeiter und Verfahrensbeteiligte haben bisweilen extrem paranoide Vorstellungen, die sie dann auf fremde Kinder und deren Eltern projizieren. Oftmals leiden diese "Experten" am Münchhausen Syndrom und diagnostizieren ohne Befugnis körperliche/psychische Krankheiten für Kinder und/oder Eltern, die dann therapiert werden sollen.
In diesem Fall wurden der Mutter Suizidabsichten unterstellt, um sie zu diskreditieren, ihr Kind zu "retten" und der HeimkinderIndustrie zuzuführen.
Das ist ungefähr so, als würde ein Feuerwehrmann Häuser anzünden, die Brände entdecken und löschen wollen.
Um ein Kind aus intakten Familienverhältnissen in die Gewalt des Jugendamtes zu bringen, wird im Eilverfahren das Auffenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Die Begründungen sind zu 99,9% mit Berichtsfälschungen erlogen.
Es ist erschreckend, wieviele Entscheidungen auch das Bundesverfassungsgericht 2014 zum Thema Sorgerecht und Inobhutnahme zugunsten der betroffenen Eltern treffen musste. Und das sind zumeist immer die gleichen 3 Richter. Kirchhof, Britz, Eichberger.
Das grösste Problem und die grösste Gefahr, nach dem Jugendamt, sind unbelehrbare erheblich mangelhaft ausgebildete, sozial inkompetente Familienrichter an den Amts-und Oberlandesgerichten.  
Im EU-Parlament spricht man von Kinderfolter in Deutschland
Fehler im System, die nicht mehr zu verleugnen sind!
Der sog. Jugendhilfeetat in Deutschland, beläuft sich auf ! €40 Milliarden/jährl. und hält das Kindesraubsystem zzgl. weiterer Steuerzahlerkosten am Laufen, um Arbeitsplätze rund um den fiktiven Begriff "KINDESWOHL" und den KinderSelektionsbegriff aus der Nazizeit "ERZIEHUNGS(UN)FÄHIGKEIT, zu sichern.
  
Mehr als 50000 Kinder werden jährlich, ob sie wollen oder nicht, mit sog. Jugendhilfemassnahmen zum sog. "Kindeswohl" belegt. Fast 13000 Kleinkinder bis zu 3 Jahren darunter.
Jeden Tag werden in Deutschland ! 150 Säuglinge und Kinder  bis zu 18 Jahren aus intakten Familienverhältnissen gewaltsam aus dem zu Hause deportiert und separiert von den Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit entfernt von ihren Familien untergebracht. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata. Die meisten Kinder sehen ihre Eltern nie wieder. Den Kindern wird gesagt, deine Eltern wollen dich nicht mehr, sie sind psychisch krank oder sie sind tot.  
! 130000 Kinder vegetieren, verkauft, misshandelt, missbraucht, gefoltert, isoliert von ihren Eltern und Ursprungsfamilien und werden kaputt therapiert und pädagogisiert. Der Volkswirtschaftliche Schaden ist enorm.

Alle Parteien, vorneweg Familienministerin Schwesig, unterstützen dieses Kindesraubsystem im rechtsfreien Raum

Urteil vom 3. Juni 2015 – 6 A 719/12

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